AGB

Stand 2.12.2020

I.

Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Alle Angebote sind freibleibend. Übliche Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen und Preisminderung.
  • Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
  • Umfang der Lieferpflicht: Für den Lieferungsumfang gilt ausschließlich der abgeschlossene Vertrag, im Falle einer Auftragsbestätigung ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Preise, Lieferung, Versand:
  • Unsere Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 BGB) handelt, behalten wir uns angemessene Preiserhöhungen nach Maßgabe des § 315 BGB wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die erst nach Ablauf von 4 Monaten oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vor. Die Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand gehen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, zu Lasten des Käufers.
  • Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 30 Tagen nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
  • Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit Zugang der schriftlichen Nachfristsetzung beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
  • Vor Ablauf der gemäß vorstehendem Absatz verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 4 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z. B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
  • Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
  • Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
  • Soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, erfolgt der Versand des Kaufgegenstandes auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn der Versand ausnahmsweise frachtkostenfrei erfolgt.
  1. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr nach Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  • Schließt der Käufer den Vertrag als Unternehmer und weist er keine Transportversicherung für den vereinbarten Versand auf unser Verlangen nach, können wir auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abschließen, sind aber nicht dazu verpflichtet.
  • Schließt der Käufer den Vertrag als Verbraucher, sind wir nur dann zum Abschluss einer Transportversicherung auf Kosten des Käufers berechtigt, wenn wir dem Käufer zuvor eine Frist von 3 Wochen für den eigenen Abschluss einer Transportversicherung gesetzt haben und ihn bei Beginn der Frist in Textform darauf hinweisen, dass wir bei Verstreichen der Frist, ohne dass der Käufer bis dahin selbst eine Transportversicherung abgeschlossen hat, zum Abschluss einer für den jeweiligen Versand nach Art und Umfang angemessenen Transportversicherung zu Lasten des Käufers berechtigt sind.
Zahlung:
  • Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu erfolgen.

Wir akzeptieren die folgenden Zahlungsarten:

  • Barzahlung
  • Überweisung auf das angegebene Konto
  • giropay
  • Ratenzahlung (Nach gesonderter Vereinbarung)

Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

  • Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
  • Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
  • Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
  • Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
  • Unberührt von der vorstehenden Regelung in 5. d) sind wir berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Käufer wegen Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
  • Liegt ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vor, erfolgt die Abbuchung vom Konto des Käufers Der Abbuchungstag wird in der jeweiligen Rechnung angegeben. Falls dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, wird am nächsten Banktag abgebucht. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) kann auf mind. 1 Tag verkürzt werden.
  • Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
  1. Der Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers, für unsere Warenlieferungen der Versandort.
Nichtabnahme:

    Bei Nichtabnahme des Kaufgegenstandes sind wir berechtigt statt der Leistung pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu fordern. Dem Käufer bleibt es ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder niedriger als die Pauschale sei.

    Gewährleistung, Haftungsausschluss, Verjährung
    • Die Mängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Für gebrauchte bewegliche Sachen wird beim Verbrauchsgüterkauf eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr seit Ablieferung der Sache vereinbart, soweit Ansprüche nicht auf einer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Pflichtverletzung oder einer schuldhaften Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens seitens des Vermieters beruhen.
    • Sofern es sich bei dem Vertragsverhältnis nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, leisten wir für Mängel nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
    • Die Ware ist, sofern es sich bei dem Vertragsverhältnis nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, unverzüglich nach Lieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach der Entdeckung anzuzeigen. Versäumt der Kunde als Unternehmer die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht offensichtlich erkennbar. Die Mängelan­zeige hat jeweils schriftlich oder in Textform zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gilt im Falle eines beiderseitigen Handelsgeschäfts die Regelung des § 377 HGB.
    • Bei unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. fehlerhafter Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel wird keine Gewähr übernommen.
    • Soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, haften wir nur für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (§ 307 Abs. Nr. 2 BGB) oder schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie oder soweit Schadensersatzansprüche auf Arglist beruhen. Der vorstehende Haftungsumfang gilt entsprechend, soweit etwaige Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen begangen werden. Die Haftung bei einer lediglich leicht oder einfach fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (§ 307 Abs. Nr. 2 BGB) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt.
    • Mit Ausnahme von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit beruhen, verjähren bei mit einem Unternehmer abgeschlossenen Verträgen Gewährleistungsansprüche in Bezug auf bewegliche Sachen binnen eines Jahres nach deren Ablieferung.
    • Soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, ist beim Kauf von gebrauchten Sachen durch einen Unternehmer das Recht zur Nacherfüllung, zur Minderung und zum Rücktritt wegen eines Sachmangels ausgeschlossen.
    Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

      In jedem Fall gilt bei Ratenverkäufen für uns an den Gegenständen, die im Zuge der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen in unseren Besitz gelangt sind, ein Pfandrecht an diesen Gegenständen als vereinbart. Zugleich haben wir ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Kaufpreisraten.

      Eigentumsvorbehalt

      • Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, gilt der Eigentumsvorbehalt auch insbesondere zur Sicherung für alle Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand stehen, z. B. Forderungen aus Instandsetzung, Ersatzteil-, Zubehör- und Betriebsstofflieferungen, Einstell- und Versicherungskosten.
        • Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermengt, vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verkauften Sache zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verbindung, Verwendung oder Vermischung. Die Gefahr des Untergangs, Abnutzung oder Beschädigung des Kaufgegenstandes während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer.
        • Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig. Wird die Zustimmung erteilt, so tritt der Käufer die ihm zustehenden Ansprüche gegen Dritte im Hinblick auf den Kaufgegenstand bereits jetzt an uns ab, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung erfüllt sind. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die entsprechenden Forderungen selbst einzuziehen, sofern eine ordnungsgemäße Weiterleitung an uns erfolgt. Die Einnahme von Zahlungen auf die abgetretenen Forderungen durch den Käufer gilt als für uns erfolgt. Die angenommenen Gelder sind unverzüglich an uns abzuführen.
        • Bei Eingriffen in den Kaufgegenstand durch Dritte, insbesondere bei Pfändung, ist der Käufer verpflichtet, auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Der Käufer hat uns unverzüglich über die Pfändung zu unterrichten und uns sämtliche für die Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden.
        • Bei Zahlungsverzug des Käufers, erheblichen Sorgfalts- und Obhutsverletzungen, der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder im Falle der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zur Verwahrung zu verlangen, wenn unsere Ansprüche gefährdet sind.
        • Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
        1. Datenverarbeitung

        Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

        1. Schlussbestimmungen
        1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
        • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, oder der durch sie geregelten Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte sich eine Lücke auffinden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke haben die Parteien die eine Regelung zu treffen, die dem am nächsten kommt, was die Partei gewollt hätte oder nach dem Sinn und Zweck  des Vertragswerks gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.
        • Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers.
        • Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.
        • Das Vertragsverhältnis unterliegt der ausschließlichen Anwendbarkeit deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
        • Es gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Schacht-iMotion GmbH. Den Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur Bestandteil eines mit uns abgeschlossenen Vertrages, als ihre Anwendbarkeit schriftlich vereinbart wurde.